Stand: 2026-06-09. Diese Erklärung beschreibt die Barrierefreiheit von Tickerlink (https://tickerlink.de) nach BFSG, European Accessibility Act (EAA), EN 301 549 und WCAG 2.1 Stufe AA.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website und Webanwendung Tickerlink unter https://tickerlink.de (nachfolgend „Tickerlink“).
Tickerlink ist ein digitaler Dienst (Link-in-Bio-Plattform für Finanz-Influencer) im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt.
Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549. Für Webinhalte verweist EN 301 549 auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Öffentliche Nutzerprofile unter /@name werden von Profilinhabern gestaltet. Für nutzergenerierte Inhalte auf diesen Profilen sind zusätzlich die jeweiligen Profilinhaber verantwortlich.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Tickerlink ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA und EN 301 549 teilweise vereinbar (Stand: teilkonform / „partially compliant“).
Eine vollständige Konformität wird angestrebt. Bekannte Einschränkungen sind in Abschnitt 4 beschrieben. Wir verbessern die Barrierefreiheit fortlaufend.
3. Umgesetzte Maßnahmen
Semantische HTML-Struktur mit Landmarks (header, main, footer, nav) und aussagekräftigen Überschriften.
„Zum Inhalt springen“-Link für Tastatur- und Screenreader-Nutzer.
Sichtbarer Tastaturfokus (:focus-visible) und reduzierte Animationen bei prefers-reduced-motion.
Auswahl zwischen hellem und dunklem Farbschema mit Speicherung der Präferenz; Berücksichtigung von prefers-color-scheme.
Sprachkennzeichnung der Seite (lang) sowie Umschaltung Deutsch/Englisch.
Beschriftung interaktiver Steuerelemente (z. B. aria-label, aria-pressed) für Theme- und Sprachumschalter.
Watchlist-Sparklines mit textlicher Kurszusammenfassung im Widget (Screenreader über den Chart-Button).
Admin-Inhaltsliste: Reihenfolge per Auf-/Ab-Tasten neben Drag-and-Drop.
Dialoge und Statusmeldungen mit ARIA (z. B. aria-modal, aria-live, role=alert) an zentralen Stellen.
Barrierefreiheitserklärung mit Feedback- und Beschwerdemöglichkeit (diese Seite).
4. Nicht barrierefreie Inhalte / bekannte Einschränkungen
Nutzerprofile: Profilinhaber wählen Hintergrundfarben, Bilder und Inhalte selbst. Kontrast und Textalternativen können je nach Profil variieren.
Nutzer-generierte Medien (Avatare, Hintergrundbilder, externe Links) enthalten nicht immer barrierefreie Alternativtexte.
Chart-Modale zeigen eine textuelle Kurszusammenfassung; eine vollständige tabellarische Datenalternative steht noch aus.
Hintergrund- und Avatar-Positionierung im Admin nutzt weiterhin Maus-Drag; Tastatur-Alternativen sind dort eingeschränkt. Die Inhalts-Reihenfolge ist per Auf-/Ab-Buttons bedienbar.
Broker-CSV-Import und einige Tabellen sind für Screenreader nur eingeschränkt optimiert.
Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache werden auf der Plattform nicht bereitgestellt (keine Behördenwebsite im Sinne der BITV 2.0).
Eine abschließende externe WCAG-Prüfung aller Unterseiten steht noch aus.
5. Alternative Zugangswege
Bei Problemen mit der Nutzung können Sie uns kontaktieren (siehe Abschnitt 6). Wir bemühen uns, Inhalte und Funktionen auf andere Wege zugänglich zu machen (z. B. E-Mail-Support, schriftliche Auskunft zu Profil- oder Kontodaten).
Für zentrale Plattforminformationen stehen Impressum, Datenschutz und AGB in Textform zur Verfügung.
6. Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Hinweise auf Barrieren, damit wir Tickerlink verbessern können.
Kontakt: uberrenditen@tickerlink.de
Alternativ über das Kontaktformular auf https://tickerlink.de/impressum.
Bitte beschreiben Sie die betroffene Seite oder Funktion, Ihr Endgerät, Browser und — wenn möglich — die verwendete Hilfstechnologie.
Wir bemühen uns, Meldungen innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen und in angemessener Frist zu beheben oder eine interimistische Lösung anzubieten.
7. Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine Meldung zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die für Ihr Bundesland zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Marktüberwachungsbehörden in Deutschland sind die jeweiligen Landesbehörden für die Überwachung der Produkt- und Dienstleistungsanforderungen nach dem BFSG. Informationen zu Ihrer zuständigen Stelle erhalten Sie über die Webseiten der Bundesländer oder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Koordinierungsstelle.
Unbeschadet des Durchsetzungsverfahrens bleiben Ihre gewöhnlichen Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher.
8. Technische Spezifikationen
Die Barrierefreiheit stützt sich auf folgende Standards und Technologien:
• EN 301 549 (einschließlich Kapitel zu Webinhalten)
• WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA
• HTML5, WAI-ARIA wo erforderlich
• Getestet mit aktuellen Versionen von Chrome, Firefox und Safari sowie VoiceOver/NVDA in Stichproben.
2026-06-09